Ihre Fragen. Unsere Antworten.
Es ist nicht immer selbsterklärend, ein internationales Projekt über Erasmus+ zu beantragen. Wir haben Ihnen Antworten auf einige der häufigsten Fragen zusammengestellt.
Die FAQs haben wir Ihnen nach folgenden Kategorien sortiert
Welche Angaben müssen wir bei der Registrierung vornehmen?
Bitte beachten Sie folgende Hinweise beim Ausfüllen der Registrierung.
Geben Sie hier die erforderlichen Informationen zu Ihrer Organisation an.
Legal Status:
sme status:
Legal Form:
Region:
VAT number:
Registration number:
Registration Authority:
Im Feld "Registration Authority" tragen Sie das jeweilige Registergericht ein (z.B. „Amtsgericht Berlin“, wenn dies für Ihre Organisation zutreffend ist).
Geben Sie die offizielle Adresse Ihrer Organisation an.
Geben Sie die Kontaktperson Ihrer Organisation an.
Als Person, die die Organisation registriert, sind Sie automatisch als autorisierter Benutzer festgelegt. Einige Ihrer persönlichen Daten sind bereits ausgefüllt, z. B. Ihr Vorname, Nachname und Ihre E-Mail-Adresse. Diese Daten werden von Ihrem EU-Login-Konto abgerufen und können nicht geändert werden. Geben Sie alle weiteren erforderlichen Informationen an.
Wichtig: Zu diesem Zeitpunkt im Registrierungsprozess ist es nicht möglich, zusätzliche autorisierte Benutzer hinzuzufügen. Erst nach Absenden des Registrierungsformulars können Sie weitere autorisierte Benutzer manuell hinzufügen.
Was passiert im Registrierungssystem, nachdem ich einen OID erstellt habe?
Wenn Sie einen OID bekommen haben, können Sie sich im Registrierungssystem für Organisationen einloggen und Änderungen an Ihren Daten vornehmen.
Parallel zur Überprüfung Ihres Antrags werden auch die grundlegenden Angaben und Nachweise zu Ihrer Organisation im Registrierungssystem überprüft und im Anschluss von uns als Nationale Agentur validiert. Aus diesem Grund ist es daher zwingend notwendig, uns unmittelbar vor Übermittlung des Projektantrags ("Submit") u. a. die nachfolgenden Dokumente im Registrierungssystem unter 'Documents' bereit zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass jede Änderung das Speichern des Vorgangs erfordert ("Update my organisation"-Button):
a. Formular Finanzangaben, siehe hier
(Falls nicht von der Bank gegengezeichnet, alternativ Geschäftskontoauszug erforderlich)
b. Formular Rechtsträger, siehe hier
c. In Abhängigkeit Ihrer Rechtsform: Vereins-/ Handelsregisterauszug, Satzung, Stiftungsauszug, offizielles Beschlussprotokoll aus dem der aktuelle amtierende Vorstand hervorgeht
Für GbRs gilt: Gesellschaftervertrag, falls gemeinsame Geschäftsführungsbefugnis Ausweiskopien aller vertretungsbefugten Personen
d. Unterzeichnungsvollmacht für Projektverantwortlichen (Legal Representative), wenn nicht bereits unter Punkt c) namentlich aufgeführt
Ich komme bei der Registrierung nicht weiter. Was muss ich tun?
Bitte prüfen Sie, ob sich Ihr Problem im Handbuch zum Registrierungssystem wiederfindet und klären lässt. Ist dies nicht der Fall, so wenden Sie sich bitte an den für Ihr Bundesland zuständigen Ansprechpartner in unserer Agentur.
Welche Dokumente sind für die Registrierung notwendig?
Notwendige Dokumente:
Formular Rechtsträger
Formular Finanzangaben
Satzung
Vereinsregisterauszug / Handelsregisterauszug / Organigramm (bei KdöR) aus dem die Zeichnungsberechtigung hervorgeht
In welcher Sprache kann der Antrag verfasst werden und ist ein Zwischenspeichern bei der Antragsbearbeitung möglich?
Der Antrag kann auf Deutsch oder Englisch ausgefüllt werden. Die Projektzusammenfassung muss in englischer Sprache erfolgen.
Die Antragsbearbeitung kann jederzeit unterbrochen und wieder fortgeführt werden, der Antrag wird automatisch gespeichert.
Wenn ich mehrere Teilnehmende in unterschiedliche Länder entsende, müssen die inhaltlichen und finanziellen Fragen dann pro Teilnehmende und Land beantwortet werden oder als Gesamtkonzept?
Pro Aktivität muss ein Budget separat erstellt und ausgefüllt werden. In einem Projekt mit mehreren Aktivitäten sind mehrere Budgets notwendig. Diese erscheinen beim Ausfüllen des Antrags dann automatisch.
Die inhaltlichen Fragen beziehen sich auf das Gesamtprojekt und den Bedarf der entsendenden Organisation. Bei einzelnen Fragen können die Schwerpunkte und Besonderheiten der einzelnen Aktivitäten beschrieben werden.
Wo kann ich die Gewährungskriterien nachlesen?
Die Gewährungskriterien sind im Programmhandbuch 2024 in englischer Sprache ab Seite 210 und in deutscher Sprache ab Seite 246 zu finden.
Gibt es ein Mindest- oder ein Höchstalter für die Teilnahme an der Lernmobilität?
Das Programm Erasmus+ Sport ist altersunabhängig konzipiert. Teilnahmevoraussetzung ist, dass sich die Teilnehmenden als Haupt- oder Ehrenamtliche, Freiberufliche oder Honorarkräfte im Breitensport engagieren.
Können Begleitpersonen für minderjährige Teilnehmende über das Projekt finanziert werden?
Es gibt die Möglichkeit, Begleitpersonen zu finanzieren, um Menschen mit geringeren Chancen eine Teilnahme an dem Projekt zu ermöglichen.
Dies bezieht die Unterstützung von Teilnehmenden unter 18 Jahren mit ein, aber auch Menschen mit geringeren Chancen und Jugendliche mit wenig Erfahrung im Ausland können begleitet werden. Die Begleitperson hat dann nach den im Programmhandbuch festgelegten Förderregeln Anspruch auf Reisekosten und individuelle Unterstützung.
Welche Gastländer sind möglich?
Projekte können mit Gasteinrichtungen in den 27 EU-Statten sowie den mit dem Erasmus+ Sport-Programm assoziierten Drittländern stattfinden. Zu der letzten Gruppe gehören die EFTA-Länder Norwegen, Liechtenstein und Island sowie die Beitrittskandidaten Türkei, Republik Nordmazedonien und Serbien. Nicht möglich sind Mobilität nach Großbritannien oder in die Schweiz.
Eine Übersicht der förderfähigen Länder finden Sie hier.
Kann ich mehrere Länder miteinander kombinieren?
Ja. Innerhalb eines Projekts ist es möglich, in unterschiedlichen Ländern Aktivitäten durchzuführen. Pro Aktivität ist aber die Festlegung auf ein Land notwendig.
Muss ich mich bereits bei der Antragstellung für ein Gastland entscheiden?
Grundsätzlich nein, allerdings sollte eine Einordnung in eine Länderkategorie erfolgen, damit die Reisekostenpauschale berechnet werden kann. Somit ist die Nennung eines Landes notwendig.
Welche Teilnehmende können entsendet werden und ist die Benennung der Teilnehmenden bei der Antragstellung bereits notwendig?
Entsendet werden können Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Sportmitarbeitende, Ehrenamtliche, Funktionäre, Personal aus der Verwaltung und Freiwilligendienstleistende in Sportorganisationen. Ebenso können Personen außerhalb von Sportorganisationen entsendet werden, wenn die Teilnahme dem Breitensport zugutekommt. Nicht entsendet werden können Jugendgruppen oder Sportler*innen.
Die Teilnehmenden benötigen einen ständigen Wohnsitz in Deutschland.
Bei der Antragstellung müssen die Teilnehmenden noch nicht feststehen, ebenso ist es nicht notwendig, eine gastgebende Einrichtung zu benennen.
Welche Kriterien muss die aufnehmende Organisation erfüllen?
Die Aktivitäten müssen im Ausland stattfinden und zwar entweder in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland.
Eine Registrierung der gastgebenden Organisation im EU-System ist nicht notwendig, Es wird keine OID benötigt.
Wie viele Personen können an einem Vorbereitungsbesuch teilnehmen? Und sind in der Pauschale für die Vorbereitungsbesuche bereits die Reisekosten enthalten oder können diese noch einmal extra abgerechnet werden?
An einem vorbereitenden Besuch können maximal zwei Teilnehmende teilnehmen. Dies können Teilnehmende in den Projekten sein oder Personen, welche die Projekte organisieren. Der Betrag von 680,- Euro umfasst bereits die Reise- und Aufenthaltskosten.
Zählen Wochenenden auch mit zu den Projekttagen einer Aktivität?
Beim Job-Shadowing oder den Coaching-/Praxis-Einsätzen zählen auch die Wochenenden zu den Tagen dieser Aktivität und die Tagessätze werden regulär gezahlt. An diesen Tagen muss nicht zwangsläufig ein Arbeitsalltag in der Gasteinrichtung organisiert werden, insbesondere nicht bei mehrwöchigen Aufenthalten.
Teilnehmende können an diesen Tagen z.B. auch in Sportevents eingebunden werden oder bei gemeinsamen Ausflügen / Unternehmungen Land und Leute kennenlernen. Ziel der EU-Projektförderung ist – neben der Kompetenzentwicklung in fachlichen Fragen – auch die Förderung gemeinsamer europäischer Werte und persönlicher Kontakte und Netzwerke zwischen Menschen aus unterschiedlichen Ländern.
Wo finde ich die Ländergruppen für die Budgetplanung?
Die Ländergruppen sind unter Förderfähige Länder aufgelistet
Können Sprachdolmetschende gefördert werden?
Sprachdolmetschende können nicht gefördert werden.
Es besteht für alle Teilnehmende an einer Lernmobilität unabhängig von der Dauer die Möglichkeit, einen Online-Sprachkurs kostenfrei zu nutzen.
Steht die gewünschte Sprache oder das benötigte Sprachniveau nicht zur Verfügung oder bestehen für Teilnehmende mit geringeren Chancen besondere Hindernisse, kann eine sprachliche Unterstützung in Höhe von 150,- Euro für alternative Sprachkurse oder Lernmaterialien pro Person beantragt werden.
Erhalten aufnehmende Organisationen auch Fördermittel?
Die organisatorische Unterstützung deckt die Kosten ab, die sowohl den entsendenden als auch den aufnehmenden Organisationen entstehen. Die Aufteilung der erhaltenen Finanzhilfe wird zwischen den beiden Organisationen vereinbart.
Welche Belege sind für die Abrechnung notwendig?
Für die Abrechnung sind nur Belege einzureichen, wenn die individuelle Inklusionsunterstützung oder außergewöhnliche Kosten beantragt wurden, da sich hier die Fördersumme auf reale Kosten bezieht.
Wird die Inklusionspauschale für Organisationen beantragt, sollte im Schlussbericht nachvollziehbar beschrieben werden, warum die Inklusionspauschale notwendig war. Belege sind nicht einzureichen.
Für die anderen Belege gilt eine Aufbewahrungspflicht von fünf Jahren, eingereicht werden müssen sie aber nicht.
Kann ich ein Projekt mehrmals in derselben Form beantragen, z.B. jedes Jahr, um immer neuen Teilnehmenden die Lernerfahrung im Ausland zu ermöglichen?
Wenn sich ein Konzept bewährt hat und eine Partnerschaft mit einer Gasteinrichtung im Ausland gut etabliert ist, besteht auch die Möglichkeit, dasselbe Format jährlich neu zu beantragen. Projektanträge müssen nicht zwangsläufig innovativ sein.
Oftmals ergeben sich im Laufe der Jahre kleinere Anpassungen oder neue Entwicklungen, die dann in den späteren Anträgen aufgegriffen werden könnten.
Ich möchte mit anderen Sportorganisationen ein europäisches Projekt durchführen (Small-scale partnerships, Kooperationspartnerschaften, Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen oder Kapazitätsaufbau (Westbalkan-Länder). An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Mitgliedsorganisationen des DOSB können sich bei Fragen zur europäischen Zusammenarbeit von Sportorganisationen an das EOC Büro in Brüssel wenden.
Ansprechpartner:
Folker Hellmund
Tel : 0032 – 2 – 738 03 20
www.euoffice.eurolympic.org
info@euoffice.eurolympic.org